SATZUNG DES GTEV „D’SCHNEEBERGLER“ FELDKIRCHEN
mit den beschlossenen Änderungen der Jahreshauptversammlung vom 15. November 2024
§ 1 Name und Sitz
Der Verein gründete sich unter dem Namen D’Schneebergler im Jahre 1919 und hat seinen Sitz in Feldkirchen, Gemeinde Ainring, Kreis Berchtesgadener Land. Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichtes des Berchtesgadener Landes eingetragen. Der Verein führt den Zusatz „e.V.“.
§ 2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatliebe, die Erhaltung und Reinhaltung der bodenständigen Tracht, Pflege und Festhalten an heimischen Sitten und Gebräuchen, Pflege und Erhaltung von Volkstänzen und des Volksliedes sowie der heimischen Mundart.
§ 3 Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes
Der Vereinszweck wird angestrebt durch
a) Veranstalten von Heimat- und Trachtenfesten sowie anderen Brauchtumsver-anstaltungen;
b) Teilnahme an kirchlichen Festen;
c) Vermittlung von heimatlichem Wissen in Tracht, Brauchtum, Volkslied, Volksmusik und Volkstanz;
d) Heranbildung des Nachwuchses durch Förderung der Heimatliebe und des Brauchtums in der Familie und der Gemeinschaft;
e) Wahrung der Interessen der Mitglieder.
§ 4 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Vergütung entstandenen Aufwands ist im Rahmen entsprechender Festlegungen zulässig. Es darf keine Person durch Zahlungen, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch eine unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
§ 5 Finanzierung
Die Finanzierung des Vereins erfolgt durch die regelmäßigen Jahresbeiträge der Mitglieder, die Überschüsse aus Veranstaltungen, freiwillige Spenden und Zuschüsse sowie durch Vermietung und Verpachtung.
§ 6 Neutralität
Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
§ 7 Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus:
a) Aktiven Mitgliedern
b) Passiven Mitgliedern
c) Ehrenmitgliedern
d) Vereinsjugend (vor Vollendung des 16. Lebensjahres).
Die Zahl der Mitglieder ist nicht begrenzt.
Mitglieder (aktiv oder passiv) können natürliche Personen werden. Mitglied kann jede Person beiderlei Geschlechtes werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und erwarten lässt, dass sie mit den Zielen des Vereins einverstanden ist und das notwendige Verständnis hierfür aufbringt.
§ 8 Neuaufnahme
Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet auf schriftlichen oder mündlichen Antrag der Vereinsausschuss, wobei eine 3/4 Mehrheit erforderlich ist. Bei Nichtaufnahme müssen die Gründe nicht bekanntgegeben werden.
§ 9 Beiträge
Der Jahresbeitrag wird mit einfacher Mehrheit in der Mitgliederversammlung den Zeitverhältnissen angepasst.
§ 10 Ehrenmitgliedschaft
Ehrenmitglieder und der Ehrenvorstand werden auf Antrag durch den Vereinsausschuss ernannt. Ehrenmitglieder und Ehrenvorstände sind beitragsfrei.
§ 11 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Alle aktiven und passiven Mitglieder und Ehrenmitglieder haben in allen Vereinsversammlungen beratende und beschließende Stimme. Sie können die Kassenbücher in den Vereinsversammlungen einsehen. Jedem Mitglied wird zur Pflicht gemacht, das Ansehen des Vereins zu wahren und für dessen Bestrebungen jederzeit einzutreten.
§ 12 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch:
a) Freiwilligen Austritt
b) Ausschluss
c) Auflösung des Vereins
d) Ableben
Der Ausschluss aus der Mitgliedschaft erfolgt:
a) bei groben oder wiederholten Vergehen gegen die Vereinssatzung:
b) bei unehrenhaftem Betragen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Vereinslebens, bei sonstigem vereinsschädigendem Verhalten oder bei Verlust der bürgerlichen Ehren-rechte.
Den Ausschluss kann der Vereinsausschuss vornehmen, wenn ein Mitglied trotz erfolgter Mahnung zwei Jahre mit dem Beitrag im Rückstand geblieben ist.
Über den sonstigen Ausschluss eines Mitgliedes entscheidet der Vereinsausschuss. Gegen den Beschluss des Vereinsausschusses steht dem Betroffenen binnen zwei Wochen (gerechnet von der Zustellung des Beschlusses) das Einspruchsrecht zu. Er kann sich in der ordentlichen Mitgliederversammlung erklären, die dann entscheidet. Abstimmungen über den Ausschluss eines Mitgliedes erfolgen immer nur mit dem Stimmzettel (2/3 Mehrheit). Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer geleisteten Beiträge, ebenso erlischt in solchem Falle jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 13 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) Die Vorstandschaft
b) Der Vereinsausschuss
c) Die Mitgliederversammlung
§ 14 Verwaltung und Leitung des Vereins
Die Verwaltung des Vereins erfolgt nach demokratischen Gepflogenheiten. Die Leitung des Vereins obliegt der Vorstandschaft und dem Vereinsausschuss.
Die Vereinsleitung wird jeweils auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Die Vorstandschaft bilden:
a) Der/die 1. Vorsitzende
b) Ein oder zwei gleichberechtigte Vertreter(innen) des 1. Vorsitzenden
c) Der/die 1. Kassier(in)
d) Der/die 1. Schriftführer(in)
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende (alleinvertretungsberechtigt) und seine Stellvertreter (gemeinsame Vertretungsberechtigung).
Dem Vereinsausschuss gehören außer der Vorstandschaft der 2. Kassier und der 2. Schriftführer, die Vertreter der Sachbereiche sowie aktive und passive Mitglieder an, deren Mitwirkung im Vereinsausschuss notwendig und sinnvoll ist. Die Wahl der Mitglieder in den Vereinsausschuss erfolgt auf Vorschlag der Vorstandschaft in einer Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Auch der Ehrenvorsitzende gehört dem Vereinsausschuss an.
Ebenso sind durch die Mitgliederversammlung 2 Kassenprüfer zu wählen, die nicht im Vereinsausschuss sein dürfen. Die Kassenprüfung erfolgt jährlich zur Frühjahrs-versammlung.
Der 1. Vorsitzende hat die Pflicht, Versammlungen durchzuführen, diesen vorzustehen und die Tagesordnung für solche Versammlungen festzusetzen. Die Mitglieder der Vorstandschaft haben außerdem das Recht, jederzeit in die Kassenbücher Einsicht zu nehmen.
Der Vereinsausschuss hat die Geschäftsführung und die Leitung des Vereins nach innen zur Aufgabe. Er ist verpflichtet, für die Einhaltung und Ausführung aller Bestimmungen der Satzung und gegebenenfalls einer Geschäftsordnung Sorge zu tragen.
Sämtliche Beschlüsse sind zu protokollieren. Gegen Beschlüsse des Vereinsausschusses steht die Berufung in jeder Mitgliederversammlung offen.
Bei andauernder Verhinderung, Amtsniederlegung oder Tod eines Vorstandschaftsmitgliedes betraut der Vereinsausschuss eines seiner Mitglieder mit der vorläufigen Geschäftsführung bis zur nächsten Mitgliederversammlung, bei der dann die Ergänzungswahl erfolgt.
§ 15 Mitgliederversammlung
In jedem Kalenderjahr ist eine ordentliche Mitgliederversammlung abzuhalten, bei der der 1. Vorsitzende Bericht erstattet, der Schriftführer protokollierte Beschlüsse verliest und der Kassier den Kassenbericht erstattet.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden auf Beschluss des Vereinsausschusses statt oder wenn ein Fünftel der Mitglieder mit Namensunterschrift unter Angabe des Zweckes, der Gründe usw. es beantragen. Ort und Zeit der Mitgliederversammlung mit Tagesordnung ist mindestens 5 Tage vorher in der örtlichen Presse bekanntzugeben.
Die Mitgliederversammlungen (ordentlich und außerordentlich) sind ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig; (Ausnahme bei Auflösung des Vereins). Zur Änderung der Satzung ist eine ¾ Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich. Satzungsänderungen und Wahlen können nur vorgenommen werden, wenn diese bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung in die Tagesordnung aufgenommen worden sind und durch die örtliche Presse bekanntgegeben wurden.
Bei der Wahl der Vorstandschaft muss jeder der Gewählten mindestens die Hälfte der Stimmen der anwesenden Vereinsmitglieder auf sich vereinigen.
Grundsätzlich können alle Mitglieder der Vorstandschaft durch Handzeichen gewählt werden. Bei der Wahl der Vorstandschaft und bei Satzungsänderungen kann jedes anwesende Mitglied schriftliche Wahl beantragen. Über diesen Antrag entscheidet die Versammlung in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit.
Beschlüsse und Wahlen in der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und vom Vorstand zu unterschreiben.
§ 16 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Versammlung beschlossen werden, in der 4/5 der Mitglieder anwesend sind. Zur Beschlussfassung ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. Kommt keine Beschlussfassung zustande, ist innerhalb von 14 Tagen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl anwesender Mitglieder beschlussfähig ist.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Berg- und Sportfreunde Feldkirchen e.V., der durch das zuständige Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist. Das Vermögen wird unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet. Dokumente, Schriftsachen usw. verwahrt ein Mitglied der letzten Vorstandschaft zu treuen Händen.
§ 17 Haftung
Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet den Vereinsgläubigern nur das Vereinsvermögen.
§ 18 Schlußbemerkungen
Der Verein ist Mitglied des Gauverbandes I e.V. Sitz Traunstein.
Unser Wahlspruch ist:
Treu dem guten alten Brauch!
Unser Ziel ist:
Sitt und Tracht der Alten
wollen wir erhalten!
Unser Gruß ist nach wie vor:
Grüaß Gott und Pfüat Gott!
Vorliegende Satzung wurde erstellt/geändert mit Beschluss durch die ordentliche Mitgliederversammlung am 15. November 2024 und tritt mit ihrer Genehmigung und Eintrag beim zuständigen Amtsgericht des Berchtesgadener Landes in Kraft.
Feldkirchen, den 15. November 2024
Johannes Lechner
(1. Vorsitzender)
Daniel Lotze
(Vertreter des 1. Vorsitzenden)
Michael Mühlbauer
(Vertreter des 1. Vorsitzenden)
Jakob Reiter
(1. Kassier)
Marianne Hauser
(1. Schriftführerin)
Der Mittelpunkt unseres Vereinslebens ist die Trachtenhütte. Sie liegt an der südlichen Ortsausfahrt von Feldkirchen, an der Gumpingerstraße 1. Aber nicht immer stand sie dort: Erstmals wurde der Blockholzbau auf dem Grundstück des ehemaligen Zellerhofs, damals Marxenwirt, in der Ortsmitte errichtet.
Im Jahr 1930 wurde der Hüttenbau beschlossen. Im Februar 1931 wurde das Holz gekauft und nach Vorgaben von Andreas Lämmlein sen. geschnitten. Türbänder, Türklinke und Fensterkreuze schmiedete der Vorstand Michl Hogger selber. Die Gesamtkosten sind genau im Protokollbuch vermerkt: Sie beliefen sich auf 465,71 Mark.
In den folgenden Jahrzehnten wurden neben Vereinversammlungen und Weihnachtsfeiern auch die Proben in der Hütte abgehalten. Da der Platz beengt war, wurde oft auch draußen im Freien geplattelt. Der Hüttenbetrieb am Samstagabend war von Anfang an eine feste Einrichtung. Eine eigene Bewirtung gab es damals nicht – vielmehr wurden Getränke und Essen beim Marxenwirt gekauft.
Am 05. April 1944 wurde die Hütte von einem Trupp Militär („Verneblertruppe") belegt. Damit war bis auf weiteres auch der Hüttenbetrieb ausgesetzt. Am 11. August 1945 wurde dann die endgültig frei gewordene Hütte wieder in Besitz und Betrieb genommen. Im Sommer 1946 wurde die Hütte vergrößert, wobei die Materialbeschaffung das größte Problem darstellte. Schließlich stellte der Reiterbauer von Reit das Bauholz zur Verfügung und viele fleißige Vereinsmitglieder packten unter der Leitung von Andreas Lämmlein sen. mit an.
Bei der Hauptversammlung am 09. Oktober 1954 ist dann verzeichnet, dass über den bevorstehenden Hüttenabbruch diskutiert wurde. Da der ehemalige Marxenwirt nun als Zellerhof nur noch privat genutzt wurde, war keine Bleibe mehr für die doch recht öffentliche Hütte. In Verhandlung mit dem Besitzer des Zellerhofs konnte erreicht werden, dass ein Grundstück auf der „Schüttgruben", dem jetzigen Hüttenstandort, zur Verfügung gestellt wurde. Anfang November 1954 wurde mit dem Umzug begonnen. Am 15. Januar 1955 wurde erstmals ein Hüttenabend am neuen Standort abgehalten.
1974 war dann das Grundstück, auf dem die Hütte stand, käuflich zu erwerben. Dank der Spenden zahlreicher Mitglieder und der Unterstützung der Ortsvereine, der Gemeinde und der Bauerei konnte das Grundstück erworben werden. Ein wesentlicher Schritt für den Verein: Eigentümer eines Grundstücks!
Bald darauf wurde die Hütte um eine moderne Küche und entsprechende Sanitäranlagen erweitert. Am 23. April 1977 weihte unser HH. Pfarrer Parzinger die neuen Räumlichkeiten ein und übergab diese ihrer Bestimmung.
Die Schar der Trachtenkinder wuchs ständig. Die Plattlerproben mussten in verschiedenen Räumen außerhalb Feldkirchens abgehalten werden. Mittlerweile war der Verein auch älter geworden – das 75. Jubiläum stand an. Angesichts der Proberaumsituation verzichtete die Vorstandschaft auf ein Trachtenfest und wollte alle finanziellen und arbeitsmäßigen Kräfte in einen zusätzlichen, eigenen Proberaum investieren. Als günstigste Alternative hatte sich die Schaffung eines Kellerraums erwiesen.
Am 21. Oktober 1994 konnte zum 75. Geburtstag des Vereins der herrliche neue Proberaum seiner Bestimmung übergeben werden. Im Rahmen einer großen Einweihungsfeier gab auch hier wieder unser Dekan HH. Parzinger unseren Räumlichkeiten Gottes Segen und der stellvertretende Gauvorstand Bernhard Pletschacher überbrachte die Grüße des Gauverbandes I.
So ist die Hütte samt neuem Keller immer wieder Mittelpunkt unseres Vereins. Regelmäßige Vereinsveranstaltungen unterschiedlicher Art in der Hütte bringen Leben in das Vereinsgeschehen und fördern den Zusammenhalt. Seit 1931 bis heute ist der allwöchentliche Treffpunkt für die Vereinsmitglieder am Samstag Abend in der Trachtenhütte. Seit dieser Zeit ist nachgewiesen, dass in der Hütte mit einer eigenen Tischkegelbahn gekegelt wird. Über viele Jahre wird das Kartenspiel, vor allem das Watt'n gepflegt. Es sollte nicht vergessen werden, dass es auch fleißiger Hände bedarf, die Hütte zu betreiben und sauber zu halten – etliche Mitglieder haben sich hier als Hüttenwirte und Zeugwarte sehr verdient gemacht.
Unser Dank gilt all unseren Vereinsmitgliedern und Förderern gestern und heute, die mit viel Idealismus unser Vereinsheim gefördert, geschützt und weitergebaut haben. Wir wissen sehr wohl, was wir an unserer „Hütt'n" haben.
Marianne Hauser
Die „Schneebergler" sind von den drei Trachtenvereinen im Gemeindebereich der Gemeinde Ainring der älteste Verein. Dies ist Grund genug, um einen Blick in die Vereinsgeschichte zu tun.
In der Vereinschronik ist aus der Gründungszeit zu lesen, dass der Feldkirchner Schmiedegeselle Michl Hogger sich im Juni 1919 mit weiteren 17 Burschen aus dem Dorf zusammensetzte, um einen Trachtenverein zu gründen. Dessen Ziel sollte es sein, Brauchtum und Tracht zu pflegen. Michl Hogger hatte diese Idee aus Wildenwarth im Chiemgau mitgebracht, wo er als Schmiedegeselle in Dienst war. Am folgenden 31. August fand die erste Hauptversammlung statt. Es wurde festgelegt, dass Jeder, der dem Verein beitreten wollte, 1,50 Mark Aufnahmegebühr zu zahlen hatte und als Monatsbeitrag wurden 50 Pfennig festgesetzt.
In der Hammerau gab es damals schon eine Schuhplattlergruppe. Diese stellte den Antrag, in den Verein aufgenommen zu werden. Es ist nachzulesen, dass anlässlich einer Monatsversammlung am 16.11.1919 diesem Antrag stattgegeben wurde. Vermerkt ist, dass laut Chiemgauer Amtsboten der Verein am 18. April 1920 in den Gauverband I aufgenommen wurde.
So stand der Verein nun auf den festen eigenen Füßen und der Schneeberg, der Berg zwischen Wiesbach und Langackern, war bei der Taufe Pate gestanden.
Zwei Jahre später wurde eine Vereinsfahne angeschafft. Bei der Bestellung wurde der Preis von 29.000 bis 35.000 Mark angegeben. Die Inflationszeit trieb ihre Blüten. Was sie dann wirklich gekostet hat, ist nicht mehr vermerkt. Am 23. Mai 1923 fand die Fahnenweihe statt, bei der 25 Vereine zu Gast waren. Ein weiterer Eintrag in der Chronik gibt Kunde, dass wegen der katastrophalen Geldentwertung bis zur Wiederkehr geordneter Verhältnisse die Erhebung des Vereinsbeitrags eingestellt wurde. Es wurden auch keine Vereinsunterhaltungen mehr abgehalten, da (wie es hieß) die überaus traurige Zeit nicht dazu angetan sei.
Diese Zeit hatte auch dem Verein ihren Stempel aufgedrückt – denn es kamen krisenreiche Jahre. Dem rührigen Vorstand Michl Hogger war es zu verdanken, dass man den Wahlspruch „Treu dem alten Brauch" im Vereinsleben hochhielt.
Nachdem man in Gemeinschaftsarbeit in den Jahren 1930/31 beim damaligen Marxenwirt eine Trachtenhütte errichtet hatte und dies eine Stätte der Geselligkeit und der Gemeinschaft wurde, erlebte auch der Verein wieder einen Aufschwung. Die stets steigende Mitgliederzahl war der Beweis. 1935 wurde eine Jugendgruppe gegründet, die bis heute besteht (unterbrochen nur durch die Kriegsjahre) – mittlerweile als sehr starke Kindergruppe und eine separate Jugendgruppe.
Schlimm waren die Jahre des 2. Weltkrieges. Rund 40 Mitglieder mussten in den Krieg und 19 davon sahen ihre Heimat nicht mehr. In dieser Notzeit hatte sich der damalige Vorstand Martl Mühlbauer als Hüttenvater sehr verdient gemacht. Den aus dem Feld auf Urlaub weilenden Vereinsmitgliedern bereitete er so gut es ging in der Vereinshütte gesellige Stunden des Beisammenseins.
1946 wurde die Vereinshütte erweitert. Sie musste aber 1954 von ihrem Platz beim Marxenwirt - inzwischen hieß er Zellerhof – zum jetzigen Grundstück wechseln. Keine leichte Arbeit! Alle halfen mit und so war dies schnell geschafft.
1959 wurde das 40jährige Gründungsfest begangen und dabei die zweite Vereinsfahne geweiht. 27 Trachtenvereine waren gekommen und den Festzug führten vier Musikkapellen an.
Im Jahr 1975 konnte der Verein dann das Grundstück erwerben, auf dem die alte Vereinshütte stand. In den folgenden Jahren kam es mit viel Eigenleistung zum Ausbau und Anbau der „Hütt'n", der dann im April 1977 seiner Bestimmung übergeben werden konnte.
1979 feierte unser Verein das 60jährige Gründungsfest in Feldkirchen. Auf zehn Züge verteilt waren neben den Musikkapellen auch 28 Trachtenvereine sowie zahlreiche andere Ortsvereine. Der Fahne von 1959 wurde ein Erinnerungsband überreicht.
Zum 70. Geburtstag im Jahre 1989 gab es einen Festabend für die Mitglieder und die Nachbarvereine. Inzwischen war der Verein kontinuierlich gewachsen. Besonders in der Kinder- und Jugendarbeit begann eine lange Phase des andauernden Zulaufs von Kindern. Durch die steten Verbesserungen des Könnens konnten auch immer bessere Plätze bei vielen Preisplattln erreicht werden. Hier gilt die Anerkennung den Kinder- und Jugendwarten – stellvertretend für viele jedoch Herbert Galler und seiner Frau Regina, die über Jahrzehnte Dutzende von kleinen Buam und Dirndl im Tanz und Platteln ausgebildet haben.
Im Jahr 1994 konnte – rechtzeitig zum 75. Geburtstag – der neue Proberaum eingeweiht werden. Viele, viele Stunden freiwilliger Arbeit waren geleistet worden, bis das neue Prachtstück seiner Bestimmung übergeben werden konnte. Als angebauter Keller zur Vereinshütte fällt der Proberaum so gar nicht auf. In einer feierlichen Eröffnung – mit dem kirchlichen Segen von Hr. Dekan Parzinger – konnte der neue Raum den Vereinsmitgliedern und benachbarten Trachtenkameraden vorgestellt und seiner Bestimmung übergeben werden.
Das im Rupertiwinkel beheimatete Aperschnalzen wurde im Verein von jeher gepflegt. Bereits 1922 waren die Vereinsmitglieder mit ihren Goaßln nach Nürnberg gefahren, um dort bei einem großen Trachtenfest „aufzudrahn". Heute verfügt der Verein mit Stolz über etliche aktive Schnalzerpassen und eine aufstrebende Zahl von Jugendpassen.
So lag es denn auch nahe, im Jahr 1999 – zum 80. Geburtstag – das Ruperti-Preisschnalzen auszutragen. Dafür eignete sich die neue Mehrzweckhalle in Mitterfelden mit vorgelagerter Schnalzerwiese hervorragend. Die Schnalzer und Zuschauer waren reichlich vertreten. Leider spielte das Wetter nicht richtig mit. Mit zahlreichen Schneeschauern und Stürmen war es eine recht kalte Angelegenheit. Aber die nahe Schnalzer-Halle machte alles schnell vergessen.
Michl Hogger, ein Sohn der Heimat, leitete von der Gründung bis zum Jahr 1932 den Verein und wurde nach dem Krieg zum Ehrenvorstand ernannt. Er verstarb am 02. März 1973 im hohen Alter von 87 Jahren.
Der Trachtenverein, den er ins Leben gerufen hatte, erfreut sich auch noch nach 85 Jahren eines sehr regen Vereinslebens und bildet bis heute aus der Jugend ständig wieder neue begeistertre Trachtlerinnen und Trachtler heran. Dieser Bericht kann nur einige wenige Ereignisse aus 85 Jahren Vereinstätigkeit beschreiben.
Der GTEV D'Schneebergler erinnert sich an dieser Stelle mit Respekt an den Vereinsgründer sowie an viele andere, engagierte und verdiente Vorstände und Vereinsmitglieder.
Marianne Hauser
Unser Vereinsgründer Michl Hogger
Aufnahmeurkunde Gauverband 1
Gaudi in der Trachtenhütte
Jugendarbeit wurde bei uns schon immer groß geschrieben
60jähriges Gründungsfest im Bierzelt Feldkirchen 1970
Schnalzen hat bei uns eine lange Tradition